Wir stellen uns vor
Freiwillige Feuerwehr Bad Muskau Stadt

Unsere Chronik

"Florian" und die "Florianjünger"

"Florian", "Floriansjünger" und Feuerwehr sind Begriffe, die irgendwie zusammengehören. Aber warum? Dazu muss man weit bis ins Mittelalter zurückgehen. Denn so alt wie die Menschheit ist ihr Trachten, sich bei den Nöten des Leibes und der Seele des Schutzes und der Hilfe überirdischer Mächte zu versichern.

Es preist der katholische, schon seit dem 13. Jahrhundert nachweisbare Kult der "Nothelfer", eine Gruppe von 14 Heiligen, die als besonders wirkungshaftige Verbündete in Nöten aller Art angerufen werden.

 

Der "Heilige Florian" ist schon im Mittelalter als Schutzpatron gegen die Gefahren des Feuers angerufen worden, wenn er auch nicht zu den vierzehn Nothelfern zählte. Bei der Bauweise mittelalterlicher Städte, Burgen und Dörfer mit Fachwerkhäusern in engen, winkligen Gassen, bei denen selbst kleine Brände zu Katastrophen führten, hatte man die Hilfe überirdischer Mächte oft bitter nötig.

Häufig  bedurfte es übermenschlichen Mutes, um Hab und Gut zu retten. So wird verständlich, dass das Vorbild des "Heiligen Florian", der sein Leben für die Gemeinschaft hingab, ihm zum weithin gepriesenen Schutzpatron gegen die Gefahren des Feuers werden ließ, denen gegenüber man sich mit dem damals unzulänglichen Feuerschutz nahezu ohnmächtig fühlte.

DerLegende nach soll Florian von den Römern gefoltert worden sein, als er sich zum Christentum bekannt hatte. Zum Schluss wurde er mit einem Mühlenstein um den Hals in den Fluss Enns gestürzt, wo er ertrank.

Viele Geschichten ranken sich um den Heiligen. Aus seiner Kindheit weiß man zu berichten, dass er schon als kleiner Junge mit einem Kübel einen Brand im Haus gelöscht haben soll. Außerdem soll er einen Köhler aus Feuersnot befreit haben, als er Florian um Hilfe rief.

Bei allem Respekt vor dem "Heiligen", der uns vor Feuersnot schützen möge, sollen auch seine "Jünger" heute im blauen Rock nicht unerwähnt bleiben, die zwar nicht vor dem Ausbruch eines Feuers schützen können, aber doch durch schnellen Einsatz die Feuergefahren, im allgemeinen den Schaden auf ein Minimum an Leib oder Seele beschränken. Sie verstehen diesen Dienst  in der Gewissheit, dass sie dem Nächsten geholfen haben in seiner Not. Und wenn beim Brand vielleicht ein Regenguss beim Löschen hilft, können wir daran denken, dass vielleicht dort oben in den Wolken der "Heilige Florian" steht und seinen Wasserschaft  ausgießt auf das brennende Haus.

 

Das Feuerlöschwesen in der Stadt Muskau bis 1945

( Mit Auszügen aus dem geschichtlichen Rückblick, gegeben am 06. August 1981 bei der Festveranstaltung der Stadt von Werner Manno, Ehrenbürger von Bad Muskau)

Im Vorfeld zur Geschichte der Wehr kann aus deren Vorzeit eine Polizei-Verordnung aus dem Jahre 1666, von Curt Reinicke von Callenberg unterschrieben, erwähnt werden, die als handschriftlicher Anhang in Johann Caspar C r u s i u s Muskauische Kirchenzierde, gedruckt 1671 in Guben, gefunden wurde.

Der Rat soll in der Winterzeit alle Tage und Wochen, in Sommerzeit alle Wochen zwei Personen aus seiner Mitte in die Brau-, Malz- und Wohnhäuser umgehen lassen und auch die Backofen, Feuermauern und Feuerstätten in Augenschein    nehmen, damit Unrichtigkeit, mutwillige Versäumnis festgestellt wird, bei jedem Haus die dazugehörige Leiter, Eimer, Feuerhaken, Handspritze und eine Tonne voll Wasser besonders in heißen Sommer- und Markttagen vor der Haustür zu stehen hat. Bei Hintenansetzung dieser Gebote oder durch Ungehorsamkeit sind Geldstrafen auszusprechen. Auch gibt es Erfahrungen, daß diejenigen, bei denen Feuer entsteht, sie in der Hoffnung das Feuer aus eigenen Kräften zu dämpfen versuchen und es verschweigen, bis es ihnen zu mächtig ist. Hausbewohner und Gesinde sollen Verwahrlosung und Feuergefahr bei Anblick alsobald und unversäumlich beschreiben und melden. Auch sollen Gastgeber und Wirte in ihren Häusern auf ihre Gäste und Gesinde fleißig aufsehen und nicht gestatten, mit brennendem Kien in die Ställe gehen.

Muskauer Anzeiger, 30. April 1991

Dem großen Brande, auch "Zornfeuer" genannt fiel das Städtchen Muskau am 2. April 1766 zum Opfer. Das Feuer brach  in einem Hause vor dem Schmelztore aus , legte die Neustadt in  Asche und sprang infolge eines ungünstigen Windes auf die innere Stadt über. Über 250 Häuser und die öffentlichen Gebäude wurden ein Raub der Flammen, deren gewaltiger Feuerschein bis Görlitz beobachtet wurde. Der Wiederaufbau der Stadt ging nur langsam vor sich. Viele Bürger waren zu arm, um ihre Wohnstätten wieder aufbauen zu können; darum wurden fremde Handwerker öffentlich aufgefordert, sich hier niederzulassen. Es erhielt jeder, der sein Haus wieder vorschriftsmäßig aufbaute, vom Landesherren, dem Kurfürsten von Sachsen, auf je 100 Taler Baukosten 15 Taler vergütet. Aber erst nach vielen Jahren erstand  Muskau aufs neue aus der Asche, schöner als vorher, und wurde ein freundliches Städtchen. Die meisten der alten Häuser, die z. T. heut noch stehen, wurden nach dem großen Brande massiv erbaut.

Muskauer Anzeiger, 24. Juli 2001

Wir wissen, dass durch Kriegseinwirkung und der Nachzeit vieles verloren gegangen ist, einiges auch wieder zum Vorschein kam, da noch ein berechtigtes Interesse für eine so wichtige und nützliche Einrichtung in unserem Gemeinwesen vorhanden ist, wenn die Verbindung mit den Einwohnern besteht.

In über 100 Jahren haben sich die politischen Verhältnisse und damit auch die örtlichen mehrmals verändert, was damals richtig war, ist überholt, jedoch ist der Grundsatz der vor 120 Jahren gegründeten Feuerwehr geblieben:
 
"Gott zur Ehr`, dem Nächsten zur Wehr!"

wenn auch jetzt hier in abgeänderter Form:

"Einer für Alle - Alle für Einen!" oder "Der Stadt zur Wehr - der Wehr zur Ehr`!"

 

So kann dieser geschichtliche Rückblick nur aus den vorhandenen Unterlagen zusammen-gestellt sein, die im Museum, des wohl längsten Mitglieds der Wehr, Paul Krause, sowie der Familie Manno vorhanden sind, da Werner Mannos  Großvater und Vater Wehrleiter waren. Die mündlichen Überlieferungen sind auch spärlich, da nur noch die Kameraden Wille und Seelinger aus der Zeit vor 1945 berichten konnten. Nicht berücksichtigt wurden wegen der Kürze der Zeit die Ratsprotokolle, die wohl mehr über die letzten 35 Jahre Auskunft geben würden.

Den ältesten Hinweis über eine zu gründende Wehr fand Manno im Archiv der Oberlausitzer Gesellschaft beim Suchen nach anderen Ereignissen in unserer Stadt. Im Muskauer Anzeiger von 1862 steht folgende Notiz:

"Alle diejenigen, die hier aus dem Turnercorps zur zu errichtenden Feuerwehr beizutreten geneigt sind, wollen sich am Dienstag(noch heute findet der Dienst am Dienstag statt; Anm. der Redaktion), den 26. d. M. abends um 8 Uhr im Saale des Herrn Köhler einfinden."

Muskau, den 22. August 1862
Der Bürgermeister Wukasch.

Natürlich hat es in den Städten und Gemeinden schon immer Ratsbeschlüsse gegeben, nach denen die Hausbesitzer verpflichtet waren, Handspritze, Wassereimer, Leiter einsatzbereit zu halten, bei Bränden Hilfe zu leisten. Im Langner, aktenmäßiger Bericht von der Grundlegung, dem Bau und der Einweihung der wendischen St. Andreas Kirche zu Muskau .... von Christian Gottlieb Langner Archidiakonus daselbst und des Konsistorii Assessor, Budissin bey George Gotthold Nonse 1788, steht auf Seite 19:

An dem Ende dieses Staketes gegen die Schmelze zu stehet ein auch erst 1779 fertig gewordenes Sprützenhaus, mit der seit Anno 1775 durch die Orte alle Sonntage gesammelte Collecten, angeschaffte schöne grozse Kirchen- und Stadtfeuerwehrsprütze, bey welchem sich das nur erst seit einigen Jahren, auf die nemliche Art durch sonntägliche Collecten wieder hergestellte Kirchwasser, in einer hölzernen Röhrbütte befindet.

Das heißt, bereits 1788 standen in Muskau 2 Feuerspritzen zur Verfügung. Dies dürfte wohl der älteste Hinweis auf das Löschwesen in unserer Stadt sein.

1854 im Anzeiger Nr. 26, wie nur noch aus einer Abschrift Notiz hervorgeht, da ältere Anzeiger selten geworden sind, schenkt die Aachen - Münchener Feuerversicherungs Gesellschaft der Stadt einen Wasserzuführungswagen.

Im Muskauer Anzeiger von 1873, Nr. 11 vom 8. Februar lesen wir:

"Als im Jahre 1861 die Regierung zu Liegnitz mit Rücksicht auf die allgemein anerkannte Gemeinnützigkeit des Instituts der Feuerwehr die mögliche Verbreitung desselben dringend wünschte und den städtischen Behörden anempfahl, wurde von den letzteren auch hier die Errichtung einer Feuerwehr als ein höchst dringendes Bedürfnis anerkannt. Die Beschaffung der Mittel gelang größtenteils durch freiwillige Beiträge einiger Feuer- Versicherungs- Gesellschaften und vieler Einwohner der Stadt, und die Feuerwehr trat 1863 in´s Leben. Dieselbe war gebildet aus Mitgliedern der Bürgerschaft und des Turn- Vereins und der Disziplin des Magistrates unterworfen, dessen damaliger Dirigent das Kommando übernahm. Aber noch während seines Hierseins ging die Feuerwehr wieder ein. Die Ausrüstungsgegenstände bestehend aus Handbeilen, Äxten, Leibgurten, mit Rettungshaken, Helmen mit Nackenschirm, Steigeleitern, Leinen und Rettungssack, soweit sie noch herbeizuschaffen waren, im Jahre 1868 den Mannschaften abgenommen. Der Verfall der Feuerwehr war außer anderen Ursachen auch dem Umstande zuzuschreiben, daß man das Institut als ein von dem alten Lösch- Corps unabhängiges hingestellt und dadurch gegenseitige Reibereien hervorgerufen hatte. - Gegenwärtig haben nun die Lokal- Behörden auf Grund des Ortstatutes vom 4. Dezember 1871 eine Feuerpolizei- und Löschordnung erlassen, nach welcher das ganze Lösch- und Rettungswesen von der Feuerwehr zu besorgen ist, zu deren Ausrüstung die noch vorhandenen Gegenstände zu verwenden sind.

Die Feuerwehr besteht danach aus zwei Abteilungen. Die 1. Abteilung verrichtet die eigentlichen Feuerwehrdienste, zu denen Übung und Sachkenntnis gehört. Die 2. Abteilung dient zur Rettung und Bewachung des gefährdeten Mobiliars. Die 1. Abteilung besteht aus einem Führer, 2 Spritzenmeistern und neun Feuerwehrmännern, ist mit Feuerhelm und Rock mit Abzeichen bekleidet und mit Spritzen, Steigleitern, Steigegurten und Beilen ausgerüstet. Die 2. Abteilung besteht aus einem Führer und elf Mannschaften und ist durch ein am linken Oberarm tragendes Abzeichen (weiße Armbinde) erkennbar. Die Feuerwehr, 1. Abteilung, versammelt sich allmonatlich zur Besprechung ihrer Angelegenheiten und zur  Übung.

 

Außerdem versammelt sich die Feuerwehr außerordentlich auf besondere Bestellung und ohne Bestellung beim Anzuge eines schweren Gewitters, im letzten Falle in der Nähe des Spritzenhauses(bis in die 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts beibehalten; Anm. der Red.). Im Falle eines in der Stadt oder deren nächsten Umgebung entstehenden Brandes begibt sich die Feuerwehr sofort mit den Spritzen und den sonstigen Apparaten zur Brandstelle und tritt unter dem Kommando ihres Führers, in dessen Abwesenheit unter der Leitung des ältesten Spritzenmeisters, zur Löschung des Feuers und Rettung gefährdeter Menschen in Tätigkeit. Der ersten Abteilung sind 36 Mann (Bürgerjüngsten) zur Bedienung der Spritzen zugeteilt. Die zweite Abteilung der Feuerwehr versammelt sich jährlich auf Bestellung des vom Magistrate ernannten Führers zur Verteilung der einzelnen Bergungs- und Bewachungsgeschäfte. Bei jedem Brande in der Stadt und dazu gehörigem Etablissements haben sich die Mannschaften direkt zur Brandstelle zu begeben und dort zu sammeln. Ist der durch Abzeichen (breite Armbinde) erkennbare Führer nicht anwesend, so übernimmt das anwesende älteste Mitglied bis zur Ankunft des ersteren die Führerschaft und meldet sich zur Empfangnahme der Instruktion bei demjenigen Beamten, der zur obersten Leitung der Löschanstalten an Ort und Stelle ist. Spezielle Instruktionen sind für geeignete Fälle vorbehalten. - Für die Hausbesitzer ist die alte Verpflichtung zur Stellung eines arbeitsfähigen Mannes mit einem Wassereimer, neuen Ortstatut beibehalten. Es ist aber jedem Hausbesitzer gestattet, diese Verpflichtung durch Zahlung von jährlich 3 Talern an die Stadtkasse abzulösen, wie auch die übrigen Einwohner ihre Löschpflicht ablösen können. Die dadurch entstehenden Einnahmen dürfen nur für die Feuerwehr und zur Bezahlung von Stellvertretern, die der Magistrat bestellt, verwendet werden."

Aus diesem Bericht ersehen wir, dass eine Feuerpolizei- und Löschordnung aus dem Jahre 1871 bestand. Aber noch vergingen 10 Jahre, bis es zur Gründung der freiwilligen Feuerwehr Muskau kam.

Über die damalige Lage im Ort berichten die noch vorhandenen Schriften. Das Feuerlöschwesen der Stadt Muskau 1881 - 1891 bzw. - 1906 vom damaligen städtischen Brandmeister und Führer der Freiwilligen Feuerwehr, Apothekenbesitzer Richard Manno.

Die oben erwähnte Verordnung aus dem Jahre 1872 setzte sich nicht so durch, wie es notwen-dig war. Der Bestand zweier altersschwacher, nicht spuriger in Holz und auf Holzachsen gebauter Spritzen, wenig Schlauchmaterial mit zweierlei Gewinden sowie kaum geübte Jüngste 2 bezahlte Spritzenmeister, zwei jährliche Proben zeigten bei zwei kurz hintereinander folgenden Bränden die Unzulänglichkeit des städtischen Löschwesens. Nach Rücksprachen zwischen dem Bürgermeister Köhler, dem neuen Spritzenmeister, Kupferschmiedemeister Säwekow und Apotheker Manno wurde unter dem 14. Juli 1881 folgender Aufruf veröffentlicht:

"Die Unterzeichneten beabsichtigen mit Gleichgesinnten einen Verein zu bilden, dessen Mitglieder bei ausbrechendem Feuer und durch regelmäßige Übungen zu diesem Dienst sich vorbereiten wollen und fordern zur Teilnahme an dem Unternehmen auf."

Manno  Säwekow

Ihnen schlossen sich sofort 22 Männer für den aktiven Dienst, sowie 21 Männer als Nichttätige an. In der am 20 Juli 1881 abgehaltenen ersten Versammlung, zu der sich sämtliche Unterschriebenen eingefunden hatten, wurde die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr von allen Anwesenden zum Beschluss erhoben. Es wurden die Herren:

Manno zum ersten Führer,
Säwekow zum zweiten Führer,
Emil Schmidt zum Säckelmeister und
Reiche zum Schriftwart

ernannt. Der Vereinsbeitrag betrug monatlich 20 Pfennige, das Eintrittsgeld betrug 1,- Mark (von deren Zahlung Mitglieder des Männer- Turn- Vereins befreit blieben), die vorgelegten Satzungen wurden beraten und als Grundgesetz angenommen.

Zum Grundsatz wurde der Wahlspruch:

"Der Stadt zur Wehr, der Wehr zur Ehr`!"